[VOB/B 2019] Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleitungen - § 3 Ausführungsunterlagen(시행문서 / 실행서류)
o헤어곽o2022. 9. 19. 22:24
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독일내에서 건축관련 학업 및 생업을 하시는 분들께, 그리고 제게 도움이 되길 바라며
정리해보겠습니다.
Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleitungen
(건설 관리 실행에 대한 일반 계약 조건)
§ 3 Ausführungsunterlagen
(시행문서 / 실행서류)
(1) Die für die Ausführung nötigen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben.
(1) 수행에 필요한 서류는 적시에 무상으로 시공자(계약자/AN)에게 인도되어야 합니다.
(2) Das Abstecken der Hauptachsen der baulichen Anlagen, ebenso der Grenzen des Geländes, das dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wird, und das Schaffen der notwendigen Höhenfestpunkte in unmittelbarer Nähe der baulichen Anlagen sind Sache des Auftraggebers.
(2) 기초의 구조축에 대한 경계와 시공자(계약자/AN)가 작업을 수행하여야 할 부지의 설정, 지반고에 대한 규준틀을 설정하는 것은 발주처(건축주/AG)의 책임입니다.
(3) Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Geländeaufnahmen und Absteckungen und die übrigen für die Ausführung übergebenen Unterlagen sind für den Auftragnehmer maßgebend. Jedoch hat er sie, soweit es zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung gehört, auf etwaige Unstimmigkeiten zu überprüfen und den Auftraggeber auf entdeckte oder vermutete Mängel hinzuweisen.
(3) 발주처(건축주/AG)가 제공한 현장의 조사, 경계표시 및 실행을 위해 전달된 문서들은 시공자(계약자/AN)에게 결정적입니다. 그러나 이것이 계약의 적절한 이행의 일부인 한, 시공자(계약자/AN)는 이들 사이에 발생하는 불일치를 확인하고, 의심되는 결함은 발주처(건축주/AG)에게 알려야 합니다.
(4) Vor Beginn der Arbeiten ist, soweit notwendig, der Zustand der Straßen und Geländeoberfläche, der Vorfluter und Vorflutleitungen, ferner der baulichen Anlagen im Baubereich in einer Niederschrift festzuhalten, die vom Auftraggeber und Auftragnehmer anzuerkennen ist.
(4) 필요한 경우 공사를 수행하기 전에 발주처(건축주/AG)와 시공자(계약자/AN)는 상호 승인하는 도로 및 지형, 수로 및 수로의 성능, 공사 범위 지역의 구조물 등의 상태를 서면으로 기록하여야 합니다.
(5) Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen oder andere Unterlagen, die der Auftragnehmer nach dem Vertrag, besonders den Technischen Vertragsbedingungen, oder der gewerblichen Verkehrssitte oder auf besonderes Verlangen des Auftraggebers (§ 2 Absatz 9) zu beschaffen hat, sind dem Auftraggeber nach Aufforderung rechtzeitig vorzulegen.
(5) 시공자(계약자/AN)가 계약, 계약의 특수조건, 상업적인 사용이나 발주처(건축주/AG)의 요청에 의해 공급하여야 하는 도면, 견적 및 견적의 검토 및 기타 건축 시행에 관련한 서류들은 발주처(건축주/AG)의 요청에 따라 적시에 제공되어야 합니다.
(6)
1) Die in Absatz 5 genannten Unterlagen dürfen ohne Genehmigung ihres Urhebers nicht veröffentlicht, vervielfältigt, geändert oder für einen anderen als den vereinbarten Zweck benutzt werden.
2) An DV-Programmen hat der Auftraggeber das Recht zur Nutzung mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen in unveränderter Form auf den festgelegten Geräten. Der Auftraggeber darf zum Zwecke der Datensicherung zwei Kopien herstellen. Diese müssen alle Identifikationsmerkmale enthalten. Der Verbleib der Kopien ist auf Verlangen nachzuweisen.
3) Der Auftragnehmer bleibt unbeschadet des Nutzungsrechts des Auftraggebers zur Nutzung der Unterlagen und der DV-Programme berechtigt.
(6)
1) (5)항에 따른 문서는 저작권자의 허락없이 출판, 복제, 수정 또는 계약된 목적 이외의 다른 용도로 사용될 수 없습니다.
2) 발주처(건축주/AG)는 지정된 장치에서 변경되지 않은 형대로 합의된 성능 특성을 가진 DV-프로그램을 사용할 수 있는 권리를 가집니다. 여기에는 모든 식별기능이 포함되어야 하며, 사본의 소재는 요청시에 시공자(계약자/AN)를 통해 증명될 수 있어야 합니다.
3) 발주처(건축주/AG)는 시공자(계약자/AN)의 사용권한을 침범하지 않는 범위내에서 문서 및 IT 프로그램을 사용할 수 있는 권한을 유지합니다.